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„Krankenversicherung“

In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme. Die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Als finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen bekommen Beamte die Beihilfe. Über die Beihilfe werden 50% bis 80% (je nach Bundes- oder Landesrecht und Familiensituation) der Aufwendungen erstattet. Der verbleibende Anteil wird dann über eine Private Krankenversicherung abgesichert. Die Preise und Leistungen der von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Tarife unterscheiden sich zum Teil massiv. Als unabhängige Makler helfen wir Dir, den zu Deiner Situation und Deinen Bedürfnissen passenden Tarif aus über 40 verschiedenen Versicherungsgesellschaften und mehreren hundert möglichen Tarifkombinationen zu finden.

Da für eine Private Krankenversicherung eine Gesundheitserklärung mit Angaben zu den Behandlungen der letzten Jahre erforderlich ist, empfehlen wir Dir, Dich rechtzeitig vor Beginn des Referendariats mit der Thematik auseinanderzusetzen.

„Privat- & Diensthaftpflicht“

Ein Haftpflichtschaden ist schnell entstanden. Ein als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachter Personenschaden im Straßenverkehr mit bleibenden gesundheitlichen Schäden beim Geschädigten, ein Brandschaden durch eine fahrlässig entsorgte Zigarettenkippe oder der beschädigte Parkettboden in der gemieteten Wohnung. Eine kleine Unachtsamkeit und man haftet für zum Teil sehr hohe Beträge. Wer einem anderen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) einen Schaden zufügt, ist u.a. nach §823 BGB verpflichtet, diesen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Dabei gibt es keine zeitliche oder summenmäßige Begrenzung.

Für Beamte gibt es eine Besonderheit. Für während der Dienstzeit verursachte Schäden haftet der Dienstherr. Im Rahmen der Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. Art 34 GG) kann der Dienstherr seine Beamten jedoch in Regress nehmen. Als Beispiele sind hier der dienstliche Schlüsselverlust, die Verletzung der Aussichtspflicht während der Pausen oder auf Klassenfahrten mit einem daraus resultierenden Personenschaden zu nennen. Da eine Privathaftpflichtversicherung – wie der Name bereits vermuten lässt – i.d.R. nur für Schäden im privaten Bereich leistet, benötigt ein Beamter eine Diensthaftpflichtversicherung.

Die Preise und Leistungen von Privat- und Diensthaftpflichtversicherung unterscheiden sich zum Teil massiv.

Als unabhängiger Makler helfen wir Dir dabei, den zu Deiner Situation und Deinen Bedürfnissen passenden Tarif zu finden.

„Berufs- & Dienstunfähigkeitsabsicherung“

Gesundheit ist die Voraussetzung dafür, die hohen Anforderungen der Lehrtätigkeit zu bewältigen. In jungen Jahren scheinen Krankheit und Unfälle, die zu einem Verlust der Arbeitskraft führen, in weiter Ferne. Laute Schulklassen, Klausurkorrekturen, hohe Verantwortung und Helikoptereltern – Lehrkräfte haben eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit dienstunfähig zu werden. Dabei sind psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen. Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats, Krebs sowie Herz- und Gefäßerkrankungen sind weitere Gründe.

Besonders in den ersten Dienstjahren als Beamter auf Widerruf (d.h. im Referendariat) und Beamter auf Probe gibt es für eine Dienstunfähigkeit auf Grund einer Krankheit oder eines Freizeitunfalls keine beamtenrechtliche Versorgung. Daher ist eine private Absicherung insbesondere in den ersten Dienstjahren besonders entscheidend. Eine „klassische“ Berufsunfähigkeitsversicherung wird den Anforderungen des Beamtenverhältnisses nur bedingt gerecht, weshalb Beamte hier unbedingt auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel zurückgreifen sollten. Bei den am Markt angebotenen Dienstunfähigkeitsklauseln gilt es zwischen „echten“ und „unechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln zu unterscheiden.

Als unabhängige Makler prüfen wir Deine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Dienstunfähigkeitsklausel bzw. helfen dir bei der Suche nach der zu Deiner Situation und Deinen Bedürfnissen passenden Berufsunfähigkeitsversicherung mit „echter“ Dienstunfähigkeitsklausel.

Da für eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitserklärung mit Angaben zu den Behandlungen der letzten Jahre erforderlich ist, empfehlen wir Dir, Dich rechtzeitig vor Beginn des Referendariats mit der Thematik auseinanderzusetzen.

„Zuschüsse vom Staat“

Beim Stichwort Staatliche Förderungen ist insbesondere die Riesterförderung zu nennen. Beamtenanwärter und Beamte gehören hier zum Kreis der Förderberechtigten. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. So lässt sich bereits ab 5,00 EUR Eigenbeitrag pro Monat eine Grundzulage i.H.v. 175,00 EUR pro Jahr und einer Kinderzulage i.H.v. 300,00 EUR pro Jahr und je Kind erzielen. Sofern man im Jahr des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt ist, gibt es noch einmal einmalig 200,00 EUR Berufseinsteigerbonus obendrauf. Hinzu kommen die Steuervorteile. Da kommt schon einiges zusammen.

Darüber hinaus gibt es bei bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherungskonzepten die Möglichkeit, einen nicht zu vernachlässigenden Anteil der Beiträge über Steuervorteile finanziert zu bekommen.

Gern helfen wir Dir dabei, die Dir zustehenden Förderungen zu beantragen und das dazu passende Produkt am Markt zu finden.

„Altersversorgung und Vermögensaufbau“

Das Thema Altersarmut ist in den Medien aktuell allgegenwärtig. Als Beamter genießt man das Privileg der Pension. Um den Lebensstandard auch in der Ruhestandsphase aufrecht zu erhalten, müssen auch Beamte privat vorsorgen. Nur so lässt sich die sogenannte Rentenlücke im Alter schließen.

Bei langfristigen Sparprozessen – wie der Altersvorsorge – lohnt sich ein möglichst früher Beginn. Über den Zinseszins minimiert man langfristig seinen finanziellen Aufwand. Wer spät mit dem Sparen beginnt, zahlt deutlich mehr aus eigener Tasche.

Für einen frühen Beginn der Altersvorsorge sprechen ebenfalls die einem zustehenden Staatlichen Förderungen. Zulagen und Steuervorteile können i.d.R. nicht rückwirkend beantragt werden. D.h. wer später beginnt, muss die entgangenen Förderungen aus eigener Tasche finanzieren.

Gern helfen wir Dir dabei, die Dir zustehenden Förderungen zu beantragen und das dazu passende Produkt am Markt zu finden.

„Immobilienerwerb und Anschlussfinanzierung“

Ein Kauf oder ein Neubau einer Immobilie stellt i.d.R. die größte wirtschaftliche Entscheidung im Leben dar und sollte daher professionell begleitet werden.

Zu beachten sind hier die Höhe des einzusetzenden Eigenkapitals, die Wahl der finanzierenden Bank und das Finanzierungskonzept. Bereits zum Berufseinstieg sollte man hier die Weichen für die Zukunft stellen, u.a. mit der Bildung von Eigenkapital.

Als unabhängige Makler begleiten wir Dich auf dem Weg zu Deiner Immobilie – von der ersten Überlegung bis hin zum notariellen Kaufvertrag und darüber hinaus.

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